Förderverfahren

Damit wir Ihr Vorhaben berücksichtigen können, senden Sie uns bitte einen formlosen Förderantrag (siehe Hinweise zur Antragstellung).

 

So entscheidet der Tierzuchtfonds über die Förderung von Projekten:

 

 

  • Die Geschäftsführung prüft alle Anträge, ob sie prinzipiell den Zielen und Anforderungen des Tierzuchtzfonds entsprechen.

 

 

  • Ab einer Förderhöhe von 5.000,-- Euro werden Anträge durch zwei Gutachter beurteilt. (siehe Begutachtung)

 

 

  • Ein Vergabekreis mit Vertretern der Träger des Tierzuchtfonds entscheidet anhand des Antrags, einer Stellungnahme der Geschäftsführung und gegebenenfalls der Gutachter über die Projektförderung (siehe Vergabekreis)
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Spendenkonto:
GLS Gemeinschaftsbank eG Bochum
Konto-Nr. 3 000 5454
BLZ 430 609 67
Kontoinhaber: Zukunftsstiftung Landwirtschaft