Grundsätze
Der Tierzuchtfonds fördert
Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsprojekte zur tiergerechten Zucht sowie zur Zucht in besonders tiergerechten Haltungssystemen.
Antragsteller
Anträge auf Zuwendungen des Tierzuchtfonds können Projektträger im deutschsprachigen Raum stellen. Projektträger können aus der Wissenschaft kommen, aber auch aus Praxisbetrieben, die zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise sowie einer geeigneten Veröffentlichung der Ergebnisse in der Lage sind.
Antragsteller sollen - sofern sie über einen institutionellen Haushalt verfügen - Eigenanteile in Höhe von 25 % nachweisen.
Auswahlkriterien
Leitend für die Auswahl von Förderprojekten sind folgende Gesichtspunkte:
