Begutachtung

Förderanträge an den Tierzuchtfonds werden ab einer Förderhöhe von 5.000 Euro vor der Diskussion im Vergabekreis durch zwei fachliche Gutachter beurteilt. Einen Gutachter benennt der Antragsteller. Ein weiterer Gutachter wird von der Geschäftsführung ausgewählt.

 

Die Gutachten beantworten folgende Fragen:

  • Sind Forschungsfrage und Forschungsmethoden nachvollziehbar?
  • Ist das Forschungsprojekt in sich schlüssig?
  • Sind praxisrelevante Ergebnisse zu erwarten?
  • Ist die geplante Finanzierung nachvollziehbar und angemessen?
  • Ist das Projekt in der Fachwelt vernetzt?
  • Liegt eine Literaturrecherche auf der Höhe der Zeit vor?
  • Haben die Gutachter Vorschläge zur Verbesserung und Aufwertung des Projekts?
  • Entspricht das Projekt in Zielsetzung und Methodik der Strategie des Tierzuchtfonds?
  • Fazit: Wird eine Förderung des Projekts durch den Tierzuchtfonds empfohlen?
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